Bergwanderführer

Der Weg zum staatlich geprüften und autorisierten Bergwanderführer

Ausbildung zum Bergwanderführer
Kompetenz im Wanderbereich erreichen und weitergeben

Die Ausbildung zum geprüften Bergwanderführer ist eine spezielle und umfangreiche Ausbildung im Bereich Wandern und ist ganz genau im Tiroler Bergsportführergesetz geregelt. Tirol war auch das erste Land in dem das kommerzielle Führen und Begleiten von Bergwandertouren durch die Landesregierung gesetzlich geregelt wurde. Durch diese Maßnahme wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um das kommerzielle Führen von Bergwandertouren für den Kunden sicherer zu machen. 

 

Unter der Federführung der Sportabteilung des Landes Tirol wird laut Gesetz, der Tiroler Bergsportführerverband beauftragt, die Ausbildung zum Tiroler Bergwanderführer durchzuführen. Die Ausbildung wird durch ein Ausbildungsteam des Verbandes durchgeführt. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss laut Landesgesetz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Befugnis zum autorisierten und geprüften Bergwanderführer erworben werden.

 

Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Bergführersektionen oder die Geschäftsstelle des Tiroler Verbandes.

         
Tiroler Bergsportführerverband
6020 Innsbruck, Mendelgasse 2
Tel.: +43 512 556214
Email: office@bergsportfuehrer-tirol.at 

 

Dauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt mit der Praxiszeit ca. 25 Tage. Dabei ist ein Winterteil und ein Sommerteil zu absolvieren, wobei der Winterteil als erster Kurs besucht werden muss.

 

Einsatzbereich:

Laut Gesetz ist der Einsatzbereich der Bergwanderführer genau geregelt und umfasst alle Bergwanderungen mit Kunden auf rot markieren Wegen und mitteschwierigen Wegelosen Gelände. Im Winter dürfen Wanderungen nur auf mittelschwierigen Wegen unter der Waldgrenze die nicht offenkundig von Lawinen bedroht werden.

 

Voraussetzungen:

  1. Die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung 
  2. Eigenberechtigung
  3. Österreichischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Staatszugehöriger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes 
  4. Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Abschlussprüfung
  5. Sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den     Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate)

 

Wichtige Punkte am Ausweis:

  1. Name
  2. Lizensnummer
  3. Befugnis
  4. Geburtdatum
  5. Ort und Straße
  6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend

    Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!

Bergwanderführerausweis Tirol