Canyoning- / Schluchtenführer

Der Weg zum staatlich geprüften und autorisierten Canyoning- und Schluchtenführer

Ausbildung zum Schluchten- und Canyoningführer
Profi für den nassen Alpinsport werden

Die Tiroler Landesregierung hat vor Jahren als erstes Land das kommerzielle Führen von Canyoningtouren durch das Tiroler Bergsportführergesetz geregelt. Die fast 45 Tage dauernde Spezialausbildung zum Canyoningführer umfasst die gesamte Palette des Sports in Theorie und Praxis und fordert vom jeweiligen Kandidaten/Aspiranten ein sehr großes Eigenkönnen. Sogar Bergführer absolvieren in diesem Fachgebiet eine Zusatzausbildung, um für die speziellen Anforderungen gerüstet zu sein. 

 

Unter der langjährigen Federführung der Sportabteilung des Landes Tirol wird laut Gesetz, der Tiroler Bergsportführerverband beauftragt, die Ausbildung zum Tiroler Schluchten- und Canyoningführer durchzuführen. Die Ausbildung wird durch ein spezielles Ausbildungsteam des Verbandes durchgeführt. 

 

Nach einer eintägigen Aufnahmeprüfung in den Bereichen, Schwimmen, Klettern und Seiltechnik kann der Kurs an verschiedenen Standorten besucht werden. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss der Kandidat am Schluss eine kommissionelle Abschlussprüfung unter der Leitung der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport, positiv bestehen

 

Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Bergführersektionen oder die Geschäftsstelle des Tiroler Verbandes.

         
Tiroler Bergsportführerverband
6020 Innsbruck, Mendelgasse 2
Tel.: +43 512 556214
Email: office@bergsportfuehrer-tirol.at 

 

Dauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt mit der Praxiszeit ca. 45 Tage.

 

Einsatzbereich:

Laut Gesetz ist der Einsatzbereich für Schluchten- und Canyoningführer genau geregelt und umfasst das Führen und Begleiten von Kunden bei Canyoningtouren im In- und Ausland.

 

Voraussetzungen:

  1. Die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung 
  2. Eigenberechtigung
  3. Österreichischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Staatszugehöriger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes 
  4. Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Abschlussprüfung
  5. Sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate)

 

Wichtige Punkte am Ausweis:

  1. Name
  2. Lizensnummer
  3. Befugnis
  4. Geburtdatum
  5. Ort und Straße
  6. Am IVBV - Bergführerausweis muss unter Zusatzausbildung "Canyoning" vermerkt sein!
  7. Jahresmarken dem Jahr entsprechend

    Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!

IVBV, IFMGA und UIAGM - Ausweis Österreich

 

 

Schluchtenführerausweis Tirol